ZUGÄNGLICHKEITSRICHTLINIE

Das Unternehmen RESTAURANTE ACQUOLINA SL verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte oder von Europa finanzierte Entwicklungen zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://restauranteacquolina.es, mit Ausnahme eingebetteter Inhalte von anderen Domains.

Compliance-Status

Diese Website entspricht vollständig der RD 1112/2018 und eine Beschreibung nicht barrierefreier Inhalte ist nicht erforderlich.

Es kann Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es kann Inhalte von Drittanbietern geben, die nicht von dieser Abteilung entwickelt wurden oder unter deren Kontrolle stehen, wie z. B. Büroautomatisierungsdateien von verschiedenen Agenturen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. Dezember 2023 erstellt.

Die zur Aktualisierung der Erklärung verwendete Methode war eine von der Firma Proytec Informática, S.C. durchgeführte Bewertung.

Beobachtungen und Kontaktinformationen

Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen [Artikel 10.2.a) von RD 1112/2018] machen, wie zum Beispiel:

Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website.

Vermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.

Formulieren Sie jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website über das folgende Kontaktformular oder rufen Sie 966720048 von 9:00 bis 14:00 Uhr von Montag bis Freitag an.

Sie können senden:

Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018.

Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen zu:

Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 ausgeschlossen sind.

Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen die Fakten, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und legitim ist.

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